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Einsatz zählt und zahlt sich aus

„Für neue Soldaten, die sich als freiwillig Wehrdienstleistende verpflichten, steigt mit dem Gesetz der Wehrsold. Einem Freiwilligen, der seinem Land dienen möchte, gebührt wie allen anderen Bundeswehrangehörigen Respekt und Anerkennung. Aus diesem Grund ist es uns ein besonderes Anliegen, diese Wertschätzung sichtbar und spürbar zu machen. 

Denn nur wenn es uns gelingt, motivierte junge Menschen anzusprechen und dauerhaft für den Arbeitgeber Bundeswehr zu gewinnen, können wir die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nachhaltig erhöhen." mehr lesen