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Wichtiger Schritt zur besseren Versorgung psychisch Erkrankter

„Das neue Gesetz stellt eine deutliche Verbesserung bei der Leistungsvergütung in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern dar. Künftig werden diese Leistungen nicht mehr mit landesweiten Preisen vergütet, sondern krankenhausindividuell mit den Krankenkassen verhandelt." mehr lesen