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Qualität der gesetzlichen Krankenversicherung sichern

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) beschlossen. Das Gesetz beinhaltet unter anderem eine Absenkung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent ab dem 1. Januar 2015. Allerdings können die Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag einfordern. Jedoch hat jedes Krankenkassenmitglied ein Sonderkündigungsrecht, wenn Zusatzbeiträge verlangt oder erhöht werden. mehr lesen