Michael Grosse-Brömer MdB
Hartz IV ist mehr als 359 Euro Regelsatz
Michael Grosse-Brömer legt Zahlen für Landkreis vor
Berlin, 1. Oktober 2010 Dass Hartz-IV-Empfänger künftig nur fünf Euro im Monat mehr zur Verfügung haben, sorgt bei manchen Menschen für Unverständnis. Doch neben den Regelsätzen bekommen Langzeitarbeitslose noch zusätzliche staatliche Unterstützung. So werden auch Miete, Nebenkosten und Heizkosten bis zu einem bestimmten Betrag bezahlt. "Das wird bei der Diskussion zu häufig vergessen", so Grosse-Brömer. "Hartz IV wurde jetzt erstmals aufgrund der Lebenswirklichkeit nachvollziehbar berechnet. Aber obwohl nach der Berechnung des Statistischen Bundesamtes zum Beispiel die Regelsätze für Kinder hätten sinken müssen, behalten wir die bisherige Höhe bei. Das hat auch etwas mit Vertrauensschutz zu tun", so Grosse-Brömer.
Nach seiner Ansicht reichen die staatlichen Leistungen aus, um ein menschenwürdiges Existenzminimum mit gesellschaftlicher Teilhabe zu sichern. Grosse-Brömer verweist in einer Berechnung der tatsächlichen staatlichen Transferleistungen, bezogen auf den Landkreis Harburg, darauf, dass Hartz IV mehr ist als die Erhöhung um fünf Euro.
Single:
Ein Alleinstehender erhält demnach monatlich neben dem Regelsatz von aktuell 359 Euro für eine bis zu 50 Quadratmeter große Wohnung (Miete, Nebenkosten und Heizung) in einer ländlichen Region (Elbmarsch, Hanstedt, Hollenstedt, Jesteburg, Salzhausen, Stelle, Tostedt) 482.50 Euro, in einer städtischen Region (Buchholz, Neu Wulmstorf, Rosengarten, Seevetal, Winsen) 502,50 Euro. "Das macht zusammen 841,50 bzw. 866 Euro netto"
Paar:
Zwei zusammenlebende Erwachsene ohne Kinder erhalten nach Grosse-Brömers Berechnung in einer ländlichen Region bis zu 585 Euro und in einer städtischen Region bis zu 621 Euro für eine bis zu 60 Quadratmeter große Wohnung. Zusammen mit den (für Paare reduzierten) Regelsätzen entspräche das einem Nettolohn zwischen 1231 und 1267 Euro.
Paar, 1 Kind:
Eine Familie mit einem minderjährigen Kind bekommt, je nach Alter des Kindes, in einer bis zu 75 Quadratmetern großen Wohnung insgesamt (Regelsätze plus Wohnungskosten) in einer ländlichen Region zwischen 1560 und 1632 Euro und in einer städtischen Region zwischen 1602 und 1674 Euro netto.
Paar, 2 Kinder:
Eine Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren erhält nach seiner Berechnung in einer bis zu 90 Quadratmeter großen Wohnung in einer ländlichen Region zwischen 1896 und 2040 Euro und in einer städtischen Region zwischen 1944 und 2088 Euro.
Paar, 3 Kinder:
Für eine Familie mit drei minderjährigen Kindern summieren sich die staatlichen Leistungen auf bis zu 2436 Euro in einer ländlichen Region und in einer städtischen Region auf bis zu 2490 Euro netto.
"Hinzu kommen in allen Beispielen noch die Möglichkeiten zum Hinzuverdienen", ergänzt Grosse-Brömer. Als Fazit stellte der CDU-Politiker fest, dass nach der in Deutschland geltenden sozialen Absicherung nicht davon gesprochen werden könne, dass Hartz IV "Armut per Gesetz" sie. Grosse-Brömer: "Hartz IV ist Hilfe für Arbeitslose in Not, die von vielen finanziert wird, die auch nicht auf Rosen gebettet sind." Das gehöre auch zur Debatte über soziale Gerechtigkeit.