Gitta Connemann MdB
Feuerwehr-Führerschein auch für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen in Sicht
Bund plant weitere Erleichterungen für Fahrberechtigungen von Einsatzfahrzeugen
Berlin, 6. August 2010 „Endlich ist nun auch ein Feuerwehr-Führerschein für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen in Sicht“, berichtet die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Dieser ist heute von den Fachabteilungen der beteiligten Ministerien abgestimmt worden. Durch den Entwurf soll Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes eine Sondermöglichkeit eröffnet werden, Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zu fahren. Grundlage ist eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung. Die Umsetzung soll in der Hand der Länder liegen. „Damit würden unsere Feuerwehren und andere Dienste auf unbürokratischem Wege entlastet“. Seit Einführung der zweiten Führerscheinrichtlinie im Jahr 1999 dürfen nämlich Besitzer eines Pkw-Führerscheins keine Fahrzeuge mehr in der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen fahren, sofern sie nicht einen kostenintensiveren C1-Führerschein erwerben. Der Bund hatte 2009 bereits eine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen geschaffen. „Aber grade mit Anhängern wird diese Grenze von 4,75 Tonnen oft überschritten. Mit der Ausweitung auf 7,5 Tonnen wäre allen gedient.“ In Folge der bisherigen Führerscheinregelung fanden sich für zahlreiche Einsatzfahrzeuge keine Fahrer mehr. Denn immer weniger Nachwuchs verfügt über die notwendige C1- Fahrerlaubnis. „Grade die Ehrenamtlichen bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten, den technischen Hilfsdienste und dem Katastrophenschutz leisten eine unverzichtbare Arbeit für uns alle. In ländlichen Regionen wie im Emsland oder in Ostfriesland sind wir von ihrem Einsatz abhängig. Deshalb müssen wir unsere Freiwilligen unterstützen, wo wir können. Dazu gehört auch der Abbau von bürokratischen Hindernissen. Ich bin deshalb froh über den mutigen Schritt des Ministers“, so die Christdemokratin. Diese hatte im März 2010 Minister Ramsauer in einem Brief aufgefordert, die einfache Regelung auch für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen einzuführen. Laut Connemann findet jetzt die Anhörung der Länder und Verbände zu dem Gesetzentwurf statt. Im September 2010 soll das Kabinett die Vorlage beschließen. „Dann ist der Deutsche Bundestag gefordert.“